Nach einem Umzug nach oder innerhalb von Frankfurt müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Das geht persönlich in einem Frankfurter Bürgeramt — mit Termin — oder seit August 2024 auch online über die elektronische Wohnsitzanmeldung, wenn Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion haben. In beiden Fällen brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters.
Die Ummeldung selbst ist schnell erledigt. Was in Frankfurt regelmäßig Zeit kostet, sind drei Dinge drumherum: freie Termine im Bürgeramt, die fehlende Unterschrift des Vermieters und der Bewohnerparkausweis für die neue Zone. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie alle drei in Ihren Umzugsplan einbauen.
Ummelden in Frankfurt auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Frist | 2 Wochen nach dem Einzug |
| Wo | Bürgeramt (z. B. Zentrales Bürgeramt, Zeil 3) oder online per eID |
| Wichtigstes Dokument | Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters |
| Außerdem nötig | Personalausweis oder Reisepass |
| Abmeldung der alten Wohnung | Bei Umzug innerhalb Deutschlands nicht nötig |
| Bewohnerparkausweis | separat beim Straßenverkehrsamt, 120 € pro Jahr |
| Auto ummelden | Adressänderung bei der Zulassungsbehörde |
Die Zwei-Wochen-Frist: ab wann sie läuft
Die Frist beginnt mit dem Einzug, nicht mit dem Mietbeginn und nicht mit der Schlüsselübergabe. Wer am 1. des Monats den Schlüssel bekommt, aber erst am 15. mit dem Umzugswagen kommt, hat bis Ende des Monats Zeit.
Das ist mehr als eine Formalie: Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bundesmeldegesetz mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. In der Praxis wird das selten ausgeschöpft — wer aber ohnehin einen Termin braucht, sollte ihn nicht erst nach dem Umzug suchen.
Online ummelden: die elektronische Wohnsitzanmeldung
Seit dem 1. August 2024 können Sie sich in Frankfurt online an- und ummelden — über die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA). Das spart den Gang zum Bürgeramt komplett. Voraussetzungen:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und Ihrer sechsstelligen PIN (alternativ eine eID-Karte)
- ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID
- ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp oder ein Kartenlesegerät
- die Wohnungsgeberbestätigung als Datei zum Hochladen
Die Online-Anmeldung gilt für die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung. Ihren Personalausweis aktualisieren Sie dabei gleich mit, und Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung.
Persönlich im Bürgeramt: so bekommen Sie einen Termin
Wer nicht online ummelden kann oder will — etwa bei Zuzug aus dem Ausland, ohne Online-Ausweis oder bei einer Nebenwohnung —, geht zu einem der Frankfurter Bürgerämter. Zuständig ist jedes Bürgeramt im Stadtgebiet, nicht nur das für Ihren Stadtteil. Das Zentrale Bürgeramt liegt an der Zeil 3 in der Innenstadt, die Servicenummer ist die 115.
Termine vergibt die Stadt über die Online-Terminvereinbarung. Zwei Zeitpunkte sollten Sie kennen:
- Montags gegen 8:00 Uhr werden Termine für die gesamte folgende Woche freigeschaltet.
- Täglich um 6:00 Uhr werden zusätzliche Termine für denselben Tag freigegeben — für dringende Fälle.
Einzelne Bürgerämter bieten zu bestimmten Zeiten auch Vorsprache ohne Termin an. Die aktuellen Öffnungszeiten ändern sich gelegentlich; prüfen Sie sie kurz vor Ihrem Besuch auf frankfurt.de.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (für alle Personen, die angemeldet werden)
- Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
- ausgefüllter Meldeschein — die Stadt stellt ihn als PDF bereit, er kann aber auch im Bürgeramt ausgefüllt werden
- bei Kindern: Ausweisdokumente bzw. Geburtsurkunde, bei getrennt lebenden Eltern ggf. Einverständnis des anderen Elternteils
Familien, die gemeinsam umziehen, können sich auf einem Meldeschein anmelden. Unterschreiben muss dann nur eine meldepflichtige Person ab 16 Jahren.
Die Wohnungsgeberbestätigung: der häufigste Stolperstein
Ohne die Bestätigung des Vermieters keine Anmeldung — weder online noch im Bürgeramt. Wohnungsgeber ist in der Regel der Vermieter oder die Hausverwaltung, bei Untermiete der Hauptmieter, bei Eigentum Sie selbst. Die Stadt Frankfurt stellt das Formular als PDF bereit.
Der typische Fehler: Die Bestätigung wird erst nach dem Umzug angefragt, und die Hausverwaltung braucht zwei Wochen für eine Unterschrift. Dann ist die Frist vorbei, bevor der Termin überhaupt sinnvoll ist.
Die alte Wohnung abmelden?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nicht ab. Die Anmeldung in Frankfurt reicht; die alte Meldebehörde wird automatisch informiert. Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue zu beziehen.
Bewohnerparkausweis: das Frankfurter Extra
In vielen Frankfurter Wohnvierteln — etwa in Sachsenhausen, im Nordend, in Bornheim oder im Westend — ist das Parken für Anwohner nur mit Bewohnerparkausweis praktikabel. Der Ausweis ist an Hauptwohnsitz und Zone gebunden. Nach einem Umzug in eine andere Zone gilt der alte Ausweis dort nicht.
Die wichtigsten Punkte:
- Der Bewohnerparkausweis kostet seit Januar 2024 120 Euro pro Jahr (zuvor 25 Euro).
- Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Bewohnerparkgebiet — erst ummelden, dann Parkausweis beantragen.
- Für das Fahrzeug muss die neue Adresse eingetragen sein; die Adressänderung im Fahrzeugschein erledigen Sie bei der Zulassungsbehörde.
- Beantragt wird beim Straßenverkehrsamt, im Standardfall online über das Verwaltungsportal der Stadt. Bei Zonenwechsel nach Umzug nimmt die Stadt den Antrag per E-Mail entgegen.
Die Reihenfolge ist also fest: Wohnsitz anmelden → Fahrzeugpapiere ändern → Bewohnerparkausweis für die neue Zone. Bis dahin vergehen erfahrungsgemäß einige Tage, in denen Sie für das Parken in der neuen Straße eine Übergangslösung brauchen.
Nach dem Bürgeramt: diese Stellen informieren Sie selbst
Die Meldebehörde gibt Ihre neue Adresse an einige Stellen weiter, aber längst nicht an alle. Selbst erledigen sollten Sie:
- Zulassungsbehörde — Adressänderung im Fahrzeugschein (Pflicht)
- Rundfunkbeitrag — Adresse online ändern
- Bank, Krankenkasse, Versicherungen, Arbeitgeber
- Nachsendeauftrag bei der Post — am besten schon zwei Wochen vor dem Umzug
- Strom, Internet, Gas — Zählerstände bei Auszug und Einzug fotografieren
- Kita und Schule — bei Kindern so früh wie möglich
Eine vollständige Aufgabenliste mit Zeitplan finden Sie in unserer Umzugs-Checkliste.
So passt die Ummeldung in Ihren Frankfurter Umzugsplan
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| 6–8 Wochen vorher | Umzugsfirma beauftragen, Umzugstermin festlegen |
| 4–6 Wochen vorher | Halteverbotszone beantragen (spätestens 2 Wochen vorher) |
| 2–3 Wochen vorher | Ausweis-PIN prüfen; falls kein Online-Ausweis: Bürgeramt-Termin buchen (Montag, 8 Uhr) |
| 2 Wochen vorher | Nachsendeauftrag einrichten |
| Schlüsselübergabe | Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben lassen |
| Erste Woche nach Einzug | Online ummelden oder Termin wahrnehmen |
| Danach | Fahrzeugpapiere, Bewohnerparkausweis, Rundfunkbeitrag |
Der Umzugstag selbst und die Ummeldung haben übrigens eine Gemeinsamkeit: Beides scheitert in Frankfurt selten am eigentlichen Vorgang, sondern am Vorlauf. Wer Termin, Halteverbot und Vermieter-Unterschrift früh klärt, hat am Umzugstag nur noch eine Aufgabe.
Häufige Fragen zum Ummelden in Frankfurt
Wie lange habe ich in Frankfurt Zeit, mich umzumelden? Zwei Wochen ab dem Tag des Einzugs. Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug, nicht der Beginn des Mietvertrags. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Kann ich mich in Frankfurt online ummelden? Ja, seit August 2024 über die elektronische Wohnsitzanmeldung. Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und PIN, ein Nutzerkonto wie die BundID, ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät und die Wohnungsgeberbestätigung als Datei.
Kostet die Ummeldung in Frankfurt etwas? Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Kosten entstehen erst bei Folgeschritten, etwa für den Bewohnerparkausweis (120 Euro pro Jahr) oder die Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde.
Muss ich mich in meiner alten Stadt abmelden? Nein, nicht bei einem Umzug innerhalb Deutschlands. Mit der Anmeldung in Frankfurt wird die bisherige Meldebehörde automatisch informiert. Eine Abmeldung ist nur beim Wegzug ins Ausland oder beim Aufgeben einer Nebenwohnung nötig.
Was mache ich, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht ausstellt? Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Einzug zu bestätigen. Weisen Sie ihn darauf hin und fordern Sie die Bestätigung schriftlich an. Verweigert er sie, informieren Sie das Bürgeramt — dort erfahren Sie, wie die Anmeldung trotzdem fristgerecht möglich ist.
Brauche ich nach dem Umzug einen neuen Bewohnerparkausweis? Wenn Sie in eine andere Bewohnerparkzone ziehen, ja. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz bereits an der neuen Adresse angemeldet haben. Der Wechsel wird beim Straßenverkehrsamt beantragt.
Umzug in Frankfurt planen
Herkules Umzüge plant Umzüge in Frankfurt mit dem Vorlauf, den die Stadt verlangt: Halteverbotszone inklusive Schilder, Besichtigung vor Ort oder per Video, verbindliches Festpreisangebot. Mehr dazu auf unserer Seite Umzugsfirma Frankfurt — und wenn Sie vor dem Umzug noch ausmisten: Wie das mit dem Sperrmüll in Frankfurt funktioniert, haben wir separat erklärt.